Die Ordnungsbehörden des Ennepe-Ruhr-Kreises geben folgende vorsorgliche Information:

Die Schneefälle der letzten Tage haben zu erheblichen Belastungen von Dächern geführt. Die Ordnungsbehörden des Ennepe-Ruhr-Kreises weisen nachdrücklich auf eine mögliche Gefahrenlage für Gebäude mit Flach- oder flach geneigten Dächern hin, bei denen eine erhöhte Schneelast angenommen wird. Insbesondere große Hallen (Lagerhallen, freitragende Konstruktionen, großflächiger Einzelhandel) können gefährdet sein. Für die gefahrlose Nutzung ihrer Gebäude tragen ausschließlich die Eigentümer die Verantwortung.

In Zweifelsfällen wird ihnen empfohlen, durch Bauingenieure, Architekten oder Dachdecker die Konstruktion prüfen zu lassen. Auch die Räumung gefährdeter Dachflächen, die Sicherung vor Dachlawinen sowie die Beseitigung von überhängenden Eiszapfen liegen in der Verantwortung der Eigentümer. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, gefährdete Dachflächen eigenständig zu betreten oder zu räumen. Stattdessen wird empfohlen, private Unternehmen zu beauftragen.

Die örtliche Feuerwehr sowie das THW können in solchen Fällen leider nicht tätig werden. Sofern die Gefahrenstellen nicht sofort beseitigt werden können, sind sie zunächst durch Beschilderung und/oder Flatterband so kenntlich zu machen, dass Personen nicht gefährdet werden können.


Stand 27. Dez. 2010